
Aufenthalt mit Verordnung
Auch ohne Kur können Sie sich gut um Ihre Gesundheit kümmern und die Behandlungsmöglichkeiten der Kurgesellschaft Schlema nutzen. Sie können die Therapie als Privatzahler nutzen oder sich bestimmte Behandlungen von Ihrem Hausarzt verschreiben lassen. Sie brauchen dann nur den Eigenanteil entsprechend der aktuellen Bestimmungen (üblicherweise 10 %) zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt der Radontherapie zwar zustimmen muss (Unbedenklichkeitsbescheinigung oder grünes Privatrezept), die Anwendungen aber nicht von der Kasse übernommen werden. Die Preise unserer Behandlungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Schritt 1: Anmeldung
Ihr Hausarzt befürwortet einen Aufenthalt in Bad Schlema.
Rufen Sie uns an! Wir teilen Ihnen den nächstmöglichen Behandlungsbeginn mit und nehmen Ihre Anmeldung entgegen. Damit wir für Sie günstig planen können, bitten wir um eine Vorlaufzeit von min. 6 Wochen.
Reservieren Sie eine Unterkunft Ihrer Wahl in Bad Schlema.
Sie bekommen eine Anmeldebestätigung über die Behandlungen (ohne Termine).
Schritt 2: Hausarzt
Ihr Hausarzt stellt Ihnen vor der Abreise die notwendigen Verordnungen aus.
Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Unbedenklichkeitserklärung für Radonanwendungen aus oder gibt Ihnen ein grünes Privatrezept dafür mit.
Schritt 3: Aufenthalt
Sie stellen sich mit Ihren Verordnungen an der Anmeldung des Therapiezentrums vor und erhalten dort Ihren Behandlungsplan.
Für Informationen rund um Bad Schlema und Ihren Aufenthalt können Sie in der Regel montags, 9.30 Uhr an der Begrüßung für Kurgäste teilnehmen.
Schritt 4: Abreise
Sie bekommen einen Fragebogen exklusiv für Gesundheitsgäste, um unsere Behandlung zu bewerten und Ihre Erfahrung zu teilen.