Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kurgesellschaft Schlema mbH
- Übernachtungen und Angebotspakete -

I Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für

  • Leistungspakete im Kurmittelhaus (ohne Übernachtung)
  • die mietweise Überlassung von Hotelzimmern im Kurhotel Bad Schlema
  • alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Kurhotels Bad Schlema, des Kurmittelhauses oder des Kulturhaus AKTIVIST

Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreisen gemäß §651 a ff. BGB.

2. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen kann, bietet der Kunde der Kurgesellschaft Schlema mbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsausschreibung und deren Bedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Kurgesellschaft Schlema mbH an den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) zustande. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Kurgesellschaft Schlema GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf der Kurgesellschaft Schlema mbH sowie die entsprechenden Hausordnungen Anwendung.

4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II Leistungserbringung, Zahlung

1. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den geltenden bzw. vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückvergütet, sind nicht übertragbar oder anrechenbar. Dies gilt nicht, wenn die fehlende Inanspruchnahme durch die Kurgesellschaft Schlema mbH zu vertreten ist.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, sind Preisänderungen zulässig. Ändern sich in diesen Fällen nach Vertragsabschluss bis zur Leistungserbringung die Löhne oder die Materialkosten, so ist die  Kurgesellschaft Schlema mbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. 

5. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen wünscht und die Kurgesellschaft Schlema mbH dem zustimmt.

6. Hotel-Arrangements sind bei Anreise zu zahlen, reine Übernachtungen bei Abreise. Der Kunde kann bar, mit EC, Master, Visa oder Amex die Rechnung begleichen. Die Hotel-Arrangements sind im Online-Shop der Kurgesellschaft Schlema mbH als Wertgutschein mit Einlöse- bzw. Leistungsempfehlung erhältlich und können bei Anreise entsprechend dem Wert eingelöst werden. Sollte die empfohlene Leistung zum Zeitpunkt der Einlösung einen anderen Wert haben, ist der Differenzbetrag vor Ort zu entrichten. Der Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Endes des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).

7. Rechnungen der Kurgesellschaft Schlema mbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Kurgesellschaft Schlema mbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Kurgesellschaft Schlema mbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, ist der vollständige Preis bei Ankunft in der Kurgesellschaft Schlema mbH zu bezahlen.

9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Kurgesellschaft Schlema mbH aufrechnen oder mindern.
 

III Rücktritt durch den Kunden und  Obliegenheiten des Reisegastes

1. Der Gast kann bis zum Leistungsbeginn jederzeit durch Erklärung in Textform gegenüber der Kurgesellschaft Schlema mbH vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kurgesellschaft Schlema mbH. In jedem Falle des Rücktritts durch den Gast steht der Kurgesellschaft Schlema mbH Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu:

bis zu 10 Tagen vor Leistungsbeginn               kostenfreie Stornierung möglich
vom 9 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn      25% des Leistungspreises 
bei Nichtanreise                                                 80% des Leistungspreises

Bei Buchungen von mehr als drei Hotel- oder Ferienzimmern ist kein kostenfreier Rücktritt möglich. Es gelten dabei die individuellen Vereinbarungen. Ebenso sind die gesonderten Rücktrittsbestimmungen für Veranstaltungen sowie die Vermietung von Veranstaltungsräumen zu beachten.

Dem Kunden ist es gestattet, der Kurgesellschaft Schlema mbH nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. Die Kurgesellschaft Schlema mbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Gast gegenüber zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen. Die Kurgesellschaft Schlema mbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

2. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der Kurgesellschaft Schlema mbH in Textform mitzuteilen oder dessen in den Buchungsunterlagen genannten Beauftragten in Textform anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von der Kurgesellschaft Schlema mbH erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde ausschließlich nach Aufenthaltsende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisedatum gegenüber der Kurgesellschaft Schlema mbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der Kurgesellschaft Schlema mbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

IV Rücktritt durch die Kurgesellschaft Schlema mbH

  1. 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist die Kurgesellschaft Schlema mbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Kurgesellschaft Schlema mbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2.  
  3. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel II Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Kurgesellschaft Schlema mbH  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Kurgesellschaft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die Kurgesellschaft Schlema mbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 
  • höhere Gewalt oder andere von der Kurgesellschaft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
  • die Kurgesellschaft Schlema mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann
  • die Annahme besteht, dass überlassene Leistungen unter- oder weitervermietet bzw. zweckentfremdet genutzt werden.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Kurgesellschaft Schlema mbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

V Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe bei Übernachtungsgästen

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Kurgesellschaft Schlema mbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.  

VI Haftung

1. Die vertragliche Haftung der Kurgesellschaft Schlema mbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
       a) ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
       b) die Kurgesellschaft Schlema mbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines 
           Leistungsträgers verantwortlich ist.

2. Die Kurgesellschaft Schlema mbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

3. Für eingebrachte Sachen haften die Beherbergungsbetriebe dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert € 3.000 im Safe aufbewahrt werden. Die Kurgesellschaft empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Kurgesellschaft Schlema mbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem unternehmenseigenen Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Kurgesellschaft Schlema mbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII Gerichtsstand, Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Soweit rechtlich zulässig wird für Klagen des Kunden gegen die Kurgesellschaft Schlema mbH als ausschließlicher Gerichtsstand Aue vereinbart. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der Kurgesellschaft Schlema mbH Aue vereinbart.

Herausgeber:

Kurgesellschaft Schlema mbH, Richard-Friedrich-Str. 7, 08280 Aue-Bad Schlema
Telefon: +49 (0) 3771 21 55 00
Fax: +49 (0) 3771 21 55 01
E-Mail: info@bad-schlema.de
Internet: www.bad-schlema.de

In den Angeboten sind die An- und Abreise zum Urlaubsort, die Transfers zum Kurmittelhaus sowie zu den Gaststätten und zurück nicht enthalten.

erstellt am 23.12.2022