Rücktrittsbedingungen für Veranstaltungen
in der Gaststätte Zum Füllort sowie im Kurhotel Bad Schlema
Diese Rücktrittsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Kurgesellschaft Schlema mbH (im folgenden Vermieter genannt) in der Gaststätte „Zum Füllort“ bzw. im Kurhotel Bad Schlema zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters:
- 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung bzw. anderweitige Nutzung der Leistung des Dritten nicht mehr möglich ist.
- 2. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungstermin möglich ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter ist entscheidend. Maßgeblich sind Datum und Ortszeit von Berlin (Deutschland).
- 3. Tritt der Kunde erst zwischen dem 27. und 21. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Vermieter berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde erst zwischen dem 20. und 10. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Vermieter berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 80 % des Speisen -und Getränkeumsatzes.
- 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis/Buffet x Teilnehmerzahl. Wurde noch kein Preis festgelegt und der Kunde wählt a la Carte, werden 30 bis 35 € x Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
- 5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist der Vermieter berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- 6. Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis 1 Woche vor Termin erfolgen. Bei Reduktion von mehr als 10% behalten wir uns vor, den entgangenen Umsatz zu berechnen. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach tatsächlich anwesenden Personen abgerechnet.
- 7. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht einbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. In diesem Fall wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten in Form einer pro Kopf Pauschale erhoben. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalisierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Umsatzausfall zu fordern, der dem Vermieter für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.
Herausgeber:
Kurgesellschaft Schlema mbH
Richard-Friedrich-Straße 7
08280 Aue-Bad Schlema
Tel. 03771 21 55 00
Mail info@bad-schlema.de
Stand: 26.05.2025
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